Steuererklärung für Azubis – kann sich lohnen!
Mit dem Ausbildungsvertrag beginnt irgendwie das Erwachsenenleben. Was früher über die Eltern lief, läuft nun auf eigene Verantwortung: Kranken-, Haftpflicht-, Pflege- und sonstige Versicherungen, monatlicher Lohnzettel und Lohnsteuerbescheinigung. Das kann einen ganz schön verwirren. Doch wer einmal den inneren Schweinehund überwindet und sich mit allem Papierkram mal auseinandersetzt, kann Vorteile für sich erzielen. Einige Azubis können mit einer Steuererklärung unerwartet Geld rausschlagen.
Nicht jeder zahlt Steuern – Thema: Ausbildungsvergütung
Manche Auszubildende zahlen Steuern, andere nicht. Zunächst einmal zahlt nur Steuern, wer eine Ausbildungsvergütung erhält. Der Arbeitgeber führt vom Brutto-Gehalt Lohnsteuer, Kirchensteuer (bei Kirchenzugehörigkeit) und Solidaritätszuschlag ans Finanzamt ab und überweist dem Azubi das Netto-Gehalt. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber jedoch keine Steuern an das Finanzamt, da eine geringe Ausbildungsvergütung (bis zu 946 Euro bei ledigen Azubis) steuerfrei ist. Ist das Gehalt jedoch höher, kannst du mit einer Steuererklärung das Geld, oder zumindest einen Teil davon, vom Finanzamt zurückbekommen.
Azubis die Steuern zahlen, bekommen sie häufig zurück
Falls vom Azubigehalt tatsächlich Steuern einbehalten wurden, sollte dringend eine Steuerklärung gemacht werden. Denn vielen Azubis werden sämtliche Steuern erstattet. Das Internet bietet Hilfen bei der Erstellung von Steuerklärungen, zum Beispiel unter finanzen.de. Bei Auszubildenden reicht oft eine kurze Version, die vereinfachte Einkommensteuererklärung. In der Steuererkärung muss der Azubi sämtliche Ausgaben auflisten, die ihm beruflichen Kontext entstanden sind. Das nennt man Werbungskosten. Darunter fallen Fahrtkosten, Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren, aber auch Arbeitsmittel, Telefonkosten und Nachhilfe. Liegen die Werbungskosten insgesamt unter 1000 Euro, werden sie jedoch automatisch als Arbeitnehmerpauschalbetrag bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt.