ErasmusPlus für Menschen mit Behinderung


Unter dem Förderprogramm ErasmusPlus werden bekanntlich europäische Auslandsaufenthalte für Azubis, Studis und Schüler organisiert. Egal ob Auslandspraktikum in England oder Erasmus Auslandssemester in Spanien, vor der Abreise gibt es viel zu bedenken: „Was kommt in den Koffer“, „Wie finde ich vor Ort eine Wohnung“, „Muss ich mich extra versichern und woher weiß ich, welche Kurse ich wählen kann“ – der Kopf ist voller Fragezeigen. Für Menschen mit Behinderungen ist das Ganze doppelt so schwer.

Allein in Deutschland gibt es zahlreiche öffentliche Einrichtungen und Verkehrswege, die nicht Behindertengerecht sind. Im Ausland ist es oft viel komplizierter. In einigen europäischen Städten sind Rollstuhlfahrer auf Taxis angewiesen, da es keine Busse oder Bahnen mit Einstieghilfe gibt. Deshalb erhalten alle Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankung  einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen der Erasmus Programme im Ausland. Die Zuschüsse gibt es auf sogenannte ERASMUS-Mobilitätslinien, das bezeichnet die Studierenden- wie auch die Personalmobilität. Gemeint sind damit alle Wege für die eingeschränkte Person und seine eventuelle Pflegekraft zu Unterrichtszwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Auch vorbereitende Reisen und Intensivprogramme werden gefördert.

Menschen mit Behinderungen: Diese Zuschüsse gibt es für´s Ausland mit ErasmusPlus

Ein Zuschuss kann vergeben werden, wenn die Mehrkosten von keiner anderen Institutionen, wie Krankenkassen oder Sozialämter, übernommen werden. Mehrkosten bezeichnen die Differenz aus den Auslandskosten von Nicht-Behinderten im Vergleich zu Menschen mit Behinderung:

  1. Fahrtkosten: Mehrkosten für Hin- und Rückreise ins Ausland sowie notwendige Taxi- und andere Transportkosten
  2. Unterkunft: Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft oder für die zusätzliche Unterkunft eines Helfers
  3. Helfer: Auslandsbedingte Mehrkosten gegenüber ärztlich bescheinigten Kosten in Deutschland
  4. Medizinische Betreuung: Auslandsbedingte Mehrkosten gegenüber den zu tragenden Kosten in Deutschland, soweit ärztlich verordnet
  5. Spezielles Unterrichtsmaterial und Sonstiges: Auslandsbedingte Mehrkosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel

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