Die erste eigene Wohnung
Es ist schon ein besonderer Augenblick, wenn das erste Auszubildenden-Gehalt auf dem Konto eingegangen ist. Viele verbinden das mit dem Abschied vom Kinderzimmer und dem Umzug in die eigenen vier Wände.
Bevor du dich auf die Suche nach deinem ersten eigenen kleinen Reich begibst, solltest du dir aber genau überlegen, wie dieses Reich aussehen soll und was du dir leisten kannst. In Immobilienanzeigen wird häufig die Warmmiete einer Wohnung angegeben. Doch das muss nicht der tatsächliche Betrag sein, den du später monatlich aufbringen musst, da die Kosten für Heizung und Warmwasser sehr vom individuellen Verbrauch des Mieters abhängen.
Erste eigene Wohnung: Alleine wohnen, zu zweit oder mit vielen?
Vor dem Umzug solltest du entscheiden, ob du alleine leben willst. Vielleicht möchtest du ja auch mit Freund oder Freundin zusammenziehen oder mit Freunden eine Wohngemeinschaft gründen.
Wenn das entschieden ist, verschaffen dir Immobilienportale wie www.immoscout.de oder www.immowelt.de einen ersten Überblick. Für Wohnungen ohne Provision und auch für freie WG-Zimmer bieten sich die Portale www.wg-gesucht.de, www.room.me, www.wohnmatch.de und www.studenten-wg.de an. Gute Quellen für freie Wohnungen sind auch die Wochenendausgaben der Tageszeitungen. Wenn dir allerdings ein Makler die Wohnung vermittelt, fallen Vermittlungsgebühren, die sogenannte Courtage (Provision), an.
Vielleicht steht dann schon bald ein Besichtigungstermin fest. Hierbei solltest du jemand mitnehmen, der als Mieter oder Wohnungseigentümer Erfahrungen gesammelt hat. Die besten Chancen auf eine Zusage hast du, wenn du ein paar Unterlagen mitbringst, die dem Vermieter zeigen, dass er sich auf dich verlassen kann: Schufa-Auskunft, Verdienstbescheinigungen und bei Geringverdienern eine Elternbürgschaft. Was sich etwas übertrieben anhört, ist in den meisten Großstädten Gang und Gäbe.
Wenn bei dir und dem Vermieter alles passt, musst du nur noch den Mietvertrag unterschreiben. Dazu gehört auch, dass du die Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten aufbringen musst. Beim Mietvertrag solltest du auf den Standart-Mietvertrag der jeweils aktuellen Form bestehen. Er regelt deine Rechte und Pflichten als Mieter, zum Beispiel das wenig geliebte Putzen des Treppenhauses…
Tipp zum Schluss: Azubi Wohnheime –
Günstiger Wohnen und Anschluss finden
Jeder weiß, dass es für Studierende Studentenwohnheime gibt. Aber es gibt auch für Azubis Wohnheime. Die Vorteile: sehr günstig, nur junge Leute im Haus, die man kennenlernen kann und ein garantiert seriöser Vermieter, der keine seltsamen Klauseln im Vertrag versteckt. Die Jugendwohnheime werden über die jeweilige Handwerkskammer oder die Kolpinghäuser direkt vergeben, die solche Jugendhäuser bundesweit betreiben. Keine Sorge, die Wohnheime unterscheiden sich optisch nicht von normalen Mietwohnungen.