Lohnsteuerkarte (ELStAM)


Als Arbeitnehmer, also auch als Auszubildender benötigst du eine Lohnsteuerkarte, damit dein Arbeitgeber die Steuer richtig berechnen kann. Seit 2012 gibt es statt der alten Papierform, nur noch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Diese erleichtert für beide Seiten das Abrufen und Verwalten der Daten. Offiziell heißt sie nun ELStAM (für "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale"). Die elektronische Lohnsteuerkarte kannst du beim Finanzamt bantragen. Auf einem Online-Portal können du und dein Arbeitgeber dann deine Daten einsehen.