Außerordentliche Kündigung
Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung greift die außerordentliche Kündigung früher. Aus diesem Grund kann auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen werden. Für eine außerordentliche Kündigung müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sehr gute Gründe habe. Zum Beispiel Mobbing oder sexuelle Belästigung, aber auch der Genuss von Alkohol und Drogen sowie Diebstahl oder Urkundenfälschung.