Zweitausbildung
Eine Zweitausbildung liegt vor, wenn vor der Lehre bereits eine Ausbildung, sei es Berufsausbildung oder Studium, absolviert wurde. In diesem Falle gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld.
Eine Zweitausbildung liegt vor, wenn vor der Lehre bereits eine Ausbildung, sei es Berufsausbildung oder Studium, absolviert wurde. In diesem Falle gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld.