Sozialversicherungsausweis


In einem Sozialversicherungsausweis wird bestätigt, dass er oder sie legal gemeldet ist. Jeder Arbeitnehmer/-in bekommt von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Auszubildende müssen den Ausweis am ersten Arbeitstag vorzeigen oder dem Betrieb die Sozialversicherungsnummer nennen.