Berufsausbildungsbeihilfe


Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird von der Agentur für Arbeit finanziert und während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Es kann auch für die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses erfolgen. Eine Voraussetzung zur Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe ist, dass die Auszubildenden nicht bei den Eltern wohnen und diese unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.