Kindergeld


Solange sich ein Kind in einer Ausbildung befindet, haben die Eltern bis zum 25. Geburtstag des Kindes grundsätzlich Kindergeldanspruch. Jedoch nur bis zum 25. Geburtstag. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld jedoch nicht gezahlt. Zum Beispiel wenn sich das Kind in einer Lehre der Kategorie „Zweitausbildung“ befindet. Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt, gilt jedoch nicht als Sozialleistung, sondern als steuerliche Ausgleichszahlung. Die Höhe des Kindergeldes variiert nach Anzahl der Kinder, Geburtsjahr und aktuellem Regierungsbeschluss.